Trittbare und befahrbare Brucken mit klappbare
Seitenwanden zum Raumsparen wahrend des Transports.
Mindestbreite der Raupenkette mm 200.
Mindestreifenabdruck mm 200x200.
Max zulässige Achsenlastverteilung 40% - 60%
(optimal 50% / <50%).
GEBRAUCHSANLEITUNGEN: beide Brückenenden sollen Lager
von mindestens 330 mm. aufweisen.
Unsere Laufstege entsprechen den Forderungen vom Prasidialerlaß Nr.547
vom 27. April 1955 über “Füßhalter und
Handgeländer” und dem Gesetz Nr.13 vom 9. Januar
1989 über bauliche Hindernisse.
Die max. Pente der 5% bei der Rampen-Inklination darf nicht
uberschritten werden. |